Domains registrieren – Was passiert bei diesem Prozess?

Um eine Domain als Domainer registrieren zu können, muss man ein sich an einen zugelassenen Registrar wenden. Dieser hat eine vertragliche Vereinbarung mit der für die gewünschte Domain zuständigen Registry, z.B. das DeNIC für .de. Nur die wenigsten Registries bieten direkt die Möglichkeit einer Domainanmeldung an.

Vertragliche Voraussetzungen

Für jede Domain gibt es bestimmte Voraussetzungen die erfüllt sein müssen, um die gewünschte Registrierung durchführen zu können. So muss zum Beispiel der Domaininhaber oder der Domainverantwortliche (genannt Admin-C) bei einer .de-Domain seinen Wohnsitz in Deutschland haben. Diese Voraussetzungen sind jedoch nicht technischer Natur, sondern werden durch die Bestimmungen der jeweiligen Registry festgelegt. Der Registrar muss Sorge dafür tragen, dass diese Bestimmungen alle erfüllt werden, bevor er den Domainantrag an die Registry sendet.

Technische Voraussetzungen

Um die Domain adressieren zu können, wird ein Eintrag in mindestens zwei unabhängigen Domain Name Servern (DNS) benötigt. Dies muss vor der Anmeldung der Domain vorgenommen werden, da die Registry einen vorhandenen DNS-Eintrag bei der Registrierung automatisiert prüft. Ist der DNS-Eintrag noch nicht vorhanden, wird die Registrierung bei einigen Registries verweigert, bei anderen wird zwar die Registrierung angenommen, jedoch ist die Domain dabei erst nach einer händischen Aktualisierung der Domain-Daten erreichbar.

Sind die DNS-Einträge vorhanden, muss vom Registrar ein Datenbankeintrag für den Domaininhaber sowie für den Domainverantwortlichen erzeugt werden. In vielen Fällen sind diese beiden Einträge identisch, bei der DeNIC gibt es z.B. die geforderte Unterscheidung, dass der Domaininhaber zwar eine juristische Person sein kann (zum Beispiel eine Firma oder eine Organisation), der Domainverantworliche jedoch eine natürliche Person sein muss (oft der Firmeninhaber oder der Vorsitzende).

Die Registrierung

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann die Registrierung durchgeführt werden. Der Registrar schickt dazu eine signierte Nachricht mit der Bitte um Registrierung der Daten für den Domaininhaber und Domainverantwortlichen an die Registry. Die Registry schickt bei einem vollständig ausgefülltem Antrag für jeden Datenbankeintrag eine ID-Nummer an den Registrar zurück. Der Registar schickt daraufhin eine weitere signierte Nachricht mit den ID-Nummern als Domaininhaber und Domainverantwortlichen an die Registry. Diese prüft zunächst erneut ob der Antrag vollständig ausgefüllt ist. Danach wird automatisch geprüft, ob die Domain bereits vergeben ist, ob sie den Richtlinien der Registry entspricht (bei einer .de-Domain darf z.B. als drittes Zeichen kein “-” verwendet werden) und ob die Domain den lokalen Gesetzen entspricht. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, fragt die Registry bei den im Domain-Antrag eingetragenen DNS-Servern an, ob die Domain dort bekannt ist. Ist alles erfüllt, wird die Domain mit den übermittelten Daten in die Datenbank der Registry eingetragen. Leider ist die Domain damit noch nicht direkt weltweit verfügbar, da die Registry die neuen Datenbestände neu einladen muss. Dies geschieht in der Regel einmal täglich. Somit können, je nach Domain, bis zu 24 Stunden zwischen Domainanmeldung und weltweiter Verfügbarkeit liegen.

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